Hausordnung für das Clubhaus
Stand: 16.11.2024
1. Zutritt und Nutzung
Das Clubhaus steht ausschließlich Mitgliedern des FC Bayern Fanclubs KOMMANDO SÜDBADEN und deren Familien zur Verfügung. Externe Gäste dürfen nur nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung eingelassen werden.
2. Verfügbarkeit des Clubhauses
Das Clubhaus ist nicht ständig geöffnet. Es steht nur nach vorheriger Absprache zur Verfügung. Die Tage, an denen das Clubhaus geöffnet sein wird, werden vorab durch den Vorstand oder durch die Event-Organisatoren kommuniziert. Mitglieder, die an diesen Tagen das Clubhaus besuchen möchten, werden gebeten, sich im Voraus anzumelden, um eine bessere Planung und Organisation zu ermöglichen.
3. Lage und Rücksichtnahme
Da das Clubhaus in unmittelbarer Nähe des Wohnhauses des Eigentümers liegt, ist besondere Rücksicht auf Lautstärke und Verhalten erforderlich. Die Aktivitäten im Clubhaus müssen so gestaltet sein, dass keine Lärmbelästigung für den Eigentümer entsteht. Regelmäßige Treffen und kleinere Veranstaltungen sind dementsprechend abzuhalten. Größere Festlichkeiten und Feiern mit höheren Lärmpegeln dürfen nur nach vorheriger Ankündigung und Genehmigung durch den Vorstand und dem Eigentümer stattfinden.
4. Sauberkeit und Ordnung
Alle Mitglieder sind verpflichtet, das Clubhaus stets sauber und aufgeräumt zu hinterlassen. Nach jeder Nutzung sind benutzte Tische, Sitzgelegenheiten, Küchen- oder Barbereiche und andere zu reinigen. Alle benutzten Gegenstände sind an ihren ursprünglichen Platz zurückzustellen. Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Benutztes Geschirr ist zu spülen und wegzuräumen. Damit trägt jeder Einzelne zur Pflege und Erhaltung des Clubhauses bei.
5. Rauchen und Alkoholkonsum
Rauchen ist ausschließlich in den Außenbereichen gestattet, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Erlaubnis durch den Vorstand oder durch den Eigentümer vor. Im Clubhaus ist das Rauchen nur gestattet, wenn alle anwesenden Personen damit einverstanden sind. In diesem Fall muss der Luftabzug stets eingeschaltet sein, und regelmäßiges Lüften ist Pflicht. Sollten Kinder anwesend sein, ist das Rauchen im Clubhaus grundsätzlich untersagt, unabhängig von einer vorherigen Zustimmung.
Der Konsum von Alkohol ist erlaubt, sollte jedoch verantwortungsbewusst und in einem angemessenen Rahmen erfolgen. Übermäßiger Alkoholkonsum und daraus resultierendes unangemessenes Verhalten werden nicht toleriert.
6. Spendenkasse zur Instandhaltung und Betriebskosten
Im Clubhaus ist eine Spendenkasse aufgestellt. Alle Mitglieder sind eingeladen, durch freiwillige finanzielle Beiträge zur Deckung der Betriebskosten wie Strom, Wasser und allgemeine Instandhaltung beizutragen. Diese Spenden sind ein wesentlicher Bestandteil, um den Clubbetrieb langfristig aufrechtzuerhalten und das Clubhaus in gutem Zustand zu bewahren.
7. Unterstützung durch Sachspenden
Neben Geldspenden können Mitglieder auch durch Sachspenden zur Ausstattung und Verbesserung des Clubhauses beitragen. Dies umfasst Getränke, Gläser, Teller, Elektronikgeräte (wie Fernseher, Lautsprecher, Soundanlagen), Möbelstücke, FC Bayern München Fanartikel oder andere nützliche Gegenstände. Diese Sachspenden können zur Verschönerung und funktionalen Erweiterung des Clubhauses beitragen und kommen allen Mitgliedern zugute. Der Vorstand organisiert die Annahme und Verwaltung der Sachspenden und sorgt dafür, dass diese sinnvoll eingesetzt werden.
8. Getränke und Kassendienst
Die vom Club bereitgestellten Getränke sind nicht kostenfrei. Um die Betriebskosten zu decken und die Getränkeversorgung nachhaltig sicherzustellen, wird eine separate Getränkekasse eingerichtet. Ein Kassendienst übernimmt die Verwaltung der Kasse und achtet darauf, dass der Getränkebestand regelmäßig überprüft wird. Ist kein Kassendienst anwesend oder festgelegt, wird auf die Ehrlichkeit und Selbstverantwortung aller Mitglieder vertraut, den entsprechenden Betrag für konsumierte Getränke in die Kasse zu legen. Bei größeren Veranstaltungen, die eine umfassendere Getränkeversorgung erfordern, werden Getränke über einen vorab festgelegten Pauschalbetrag bereitgestellt. Dieser Pauschalbetrag wird im Voraus kommuniziert und deckt den Getränkeverbrauch während der Veranstaltung.
9. Verantwortung für persönliche Gegenstände
Der Fanclub übernimmt keinerlei Haftung für persönliche Gegenstände der Mitglieder oder Gäste. Alle Personen sind daher selbst für den Schutz und Verbleib ihrer Wertgegenstände verantwortlich. Für abhandengekommene oder beschädigte persönliche Gegenstände kann keine Entschädigung verlangt werden.
10. Haftung für Schäden
Alle Mitglieder sind verpflichtet, Schäden am Mobiliar, Inventar oder dem Gebäude unverzüglich dem Vorstand zu melden. Bei fahrlässig oder absichtlich verursachten Schäden trägt das verursachende Mitglied nach Rücksprache mit dem Eigentümer die Kosten für Reparaturen oder Ersatz. Ziel ist es, eine schnelle und faire Lösung zu finden, um das Clubhaus weiterhin in einwandfreiem Zustand nutzen zu können.
11. Pfleglicher Umgang mit der Einrichtung
Die gesamte Einrichtung des Clubhauses ist pfleglich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für technische Geräte, Möbel und sonstige Ausstattungsgegenstände. Bei Fehlfunktionen oder Defekten ist der Vorstand sofort zu informieren, um die notwendigen Schritte für eine Reparatur oder einen Ersatz zu organisieren.
12. Verhalten und Rücksichtnahme
Ein respektvoller und freundlicher Umgang miteinander bildet die Grundlage für das Clubleben. Ungebührliches Verhalten, das den geregelten Ablauf oder die positive Atmosphäre im Clubhaus beeinträchtigt, wird vom Vorstand nicht toleriert.
13. Private Nutzung der Clubräume
Die Clubräume dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand und ausdrücklicher Genehmigung des Eigentümers privat genutzt werden. Private Veranstaltungen von Mitgliedern bedürfen der Freigabe durch beide Parteien und sind dem Vorstand frühestmöglich anzukündigen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Räumlichkeiten entsprechend vorbereitet und nach der Nutzung wiederhergestellt werden können.